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Entkernung und Schadstoffsanierung

Unter Entkernung versteht man die selektive Demontage von Gebäudeteilen und technischen Anlagen vor dem eigentlichen Abbruch oder einer Sanierung. Dabei werden alle nicht-tragenden Elemente wie Trennwände, Deckenverkleidungen, Installationen, Bodenbeläge und Einbauten entfernt. Dies ist besonders wichtig, wenn Schadstoffe wie Asbest, PCB, PAK oder Schwermetalle im Gebäude vorhanden sind.

Definition & Kontext

Die Schadstoffsanierung umfasst alle Maßnahmen zur fachgerechten Entfernung gefährlicher Stoffe aus Gebäuden und Anlagen. Westschrott verfügt über alle erforderlichen Zulassungen nach TRGS 519 (Asbest), TRGS 521 (Abbruch- und Sanierungsarbeiten) sowie für PCB-Sanierungen. Unsere spezialisierten Fachkräfte führen Sanierungen unter Einhaltung aller Arbeitsschutz- und Umweltauflagen durch.

Von der Schadstofferkundung über die Erstellung von Sanierungskonzepten bis zur Freigabemessung bieten wir alle Leistungen aus einer Hand. Dies gewährleistet eine effiziente Projektabwicklung und rechtssichere Dokumentation.

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FAQ

In Bestandsgebäuden finden sich häufig: Asbest (Dach, Fassade, Fußbodenkleber, Putze), PCB (Fugenmassen, Deckenplatten, Kondensatoren), PAK (Parkhaus-Beschichtungen, Teerprodukte), Schwermetalle (bleihaltige Farben), KMF (Künstliche Mineralfasern), Holzschutzmittel (PCP, Lindan) und Schimmelpilze. Das Baujahr gibt oft erste Hinweise auf mögliche Schadstoffe.

Ohne Fachkenntnis ist eine Schadstoffbelastung meist nicht sicher erkennbar. Wir empfehlen vor Umbau oder Abbruch eine Schadstofferkundung durch sachkundige Personen. Dabei werden verdächtige Materialien beprobt und im Labor analysiert. Sie erhalten einen detaillierten Erkundungsbericht mit allen notwendigen Informationen für die Sanierungsplanung.

Ja, gemäß TRGS 519 und TRGS 521 muss vor Abbruch- und Sanierungsarbeiten eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Schadstoffhaltige Materialien müssen vor dem Abbruch selektiv ausgebaut werden, um eine Kontamination des Abbruchmaterials zu vermeiden. Dies ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern reduziert auch die Entsorgungskosten erheblich.

Ja, Schadstoffsanierungen unter laufendem Betrieb sind mit entsprechenden Schutzmaßnahmen möglich. Durch Abschottungen, Unterdruckhaltung und zeitliche Staffelung können Gebäudeteile weiter genutzt werden. Wir erstellen ein Sanierungskonzept, das die Beeinträchtigungen für Nutzer minimiert und alle Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Die Dauer hängt von Art und Umfang der Asbestprodukte ab. Schwach gebundene Asbestprodukte (z.B. Spritzasbest) erfordern aufwändige Einhausungen und können mehrere Wochen dauern. Fest gebundene Produkte (z.B. Eternitplatten) lassen sich oft innerhalb weniger Tage demontieren. Nach einer Vor-Ort-Besichtigung erstellen wir einen realistischen Zeitplan.

Bei Asbestsanierungen ist ein behördlich anerkannter Sachverständiger zur Überwachung vorgeschrieben. Dieser prüft die Einhausung, überwacht die Arbeiten und führt die abschließenden Freigabemessungen durch. Wir koordinieren die Beauftragung und arbeiten eng mit dem Sachverständigen zusammen. Sie erhalten am Ende ein Freigabeprotokoll.

Die Kosten variieren stark je nach Schadstoffart, Menge, Zugänglichkeit und erforderlichen Schutzmaßnahmen. Asbestsanierungen schwach gebundener Produkte sind aufwändiger als fest gebundene. Nach Schadstofferkundung und Ortstermin können wir ein belastbares Angebot erstellen. Förderungen für Schadstoffsanierungen sind in einigen Fällen möglich.

Alle im Schadstoffbereich eingesetzten Mitarbeiter verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweise: ASI-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 (Asbest), Sachkunde nach TRGS 521 (Abbruch/Sanierung), sowie spezielle Schulungen für PCB, PAK und andere Gefahrstoffe. Regelmäßige Fortbildungen und arbeitsmedizinische Vorsorge sind selbstverständlich.

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